Der Datenschutztag ist jährlich am 28. Januar; der nächste Termin ist Donnerstag, der 28. Januar 2027. Der Europarat hat ihn als Aufklärungsanlass initiiert. Er erinnert an die Öffnung der Datenschutzkonvention 108 zur Unterzeichnung im Jahr 1981. Für Unternehmen ist der Tag eine Gelegenheit, den tatsächlichen Umgang mit Daten verständlich zu erklären. Ein dokumentiertes Apple-Beispiel zeigt, wie daraus ein konkretes Lernangebot werden kann. Für deine eigene Kommunikation zählen klare Abläufe und fachlich geprüfte Aussagen statt pauschaler Sicherheitsversprechen.

Auf einen Blick

Nächster Termin
28. Januar 2027
Terminregel
Der Data Protection Day findet jährlich am 28. Januar statt.
Einordnung
Vom Europarat initiierter international begangener Aufklärungsanlass zu Datenschutz und Privatsphäre.

Termin und Einordnung

Der nächste Datenschutztag findet am Donnerstag, dem 28. Januar 2027, statt. Im Folgejahr ist es Freitag, der 28. Januar 2028. International begegnen dir die Bezeichnungen Data Protection Day und Privacy Day. Der Europarat nennt den 28. Januar als festen jährlichen Termin. [1]

Zwei historische Daten solltest du auseinanderhalten: Am 26. April 2006 beschloss das Ministerkomitee des Europarats die Einrichtung des Tages. Der jährliche Termin erinnert dagegen an den 28. Januar 1981, an dem die Konvention 108 zur Unterzeichnung geöffnet wurde. Der Europarat ist dabei der Initiator, nicht die Europäische Kommission oder der Rat der Europäischen Union. [1] [2]

Eine Veranstaltung oder mehrtägige Kampagne kann rund um dieses Datum liegen. Das verändert nicht den jährlichen Tag selbst. Ebenso sind Themen und Programme früherer Ausgaben keine automatisch bestätigten Vorgaben für 2027.

Worum geht es?

Nach Darstellung des Europarats soll der Anlass Menschen darüber informieren, welche Daten über sie verarbeitet werden, warum das geschieht und welche Rechte damit verbunden sind. Die Beteiligung ist dezentral angelegt: Interessierte Einrichtungen können passende Informationsangebote entwickeln. Es gibt kein einziges Pflichtformat für alle Unternehmen. [1]

Leicht erklärt, kannst du bei deinem eigenen Angebot mit zwei Fragen beginnen: „Warum verwenden wir welche Angaben?“ und „Wie schützen wir diese Angaben?“ Die erste lenkt den Blick auf den tatsächlichen Zweck und Ablauf, die zweite auf Schutzmaßnahmen. Ein Schlossmotiv beantwortet noch keine der beiden Fragen.

Unsere redaktionelle Empfehlung ist deshalb, eine konkrete Situation auszuwählen. Ein ausgefülltes Kontaktformular, eine Newsletter-Anmeldung oder eine Supportanfrage lässt sich verständlicher erklären als das pauschale Versprechen, dass „alle Daten sicher“ seien. Wichtig ist, dass die Erklärung den tatsächlichen Abläufen entspricht.

Der Tag kann auch interne Fragen sichtbar machen: Wer pflegt den Anmeldeweg? Wer beantwortet Rückfragen? Wer prüft, ob ein veröffentlichtes Schaubild noch aktuell ist? Eine fachlich begleitete Bestandsaufnahme hilft, solche Zuständigkeiten zu klären. Sie ist jedoch kein Nachweis, dass damit jede rechtliche oder technische Anforderung abschließend erfüllt wäre.

Belegte Praxisbeispiele

Für das folgende Unternehmen ist ein ausdrücklicher Bezug zum Data Privacy Day dokumentiert. Die Originalmeldung beschreibt eine historische Aufklärungsaktion und die damaligen Produkte; sie ist kein unabhängiger Datenschutztest.

Auf kleinen Bildschirmen kannst du die Karten seitlich scrollen.

Direkter Tagesbezug · international · Ankündigung vom 24. Januar 2023

Apple: Vom abstrakten Versprechen zum Lernangebot

Apple kündigte für den Data Privacy Day 2023 neue Informationsangebote an. Ab dem 28. Januar sollten kostenlose, 30-minütige Today-at-Apple-Sessions Datenschutzeinstellungen am iPhone erklären. Ein begleitender Kurzfilm mit Nick Mohammed machte Datennutzung anhand eines beispielhaften Tages zum Thema. Workshops und Film waren zwei Formate derselben Kommunikation. [3]

Unsere Marketing-Lektion: Das Unternehmen verbindet seinen Produktbezug mit einer konkreten Lernaufgabe. Für dein Angebot kann eine verständliche Demonstration hilfreicher sein als ein allgemeiner Anspruch. Die Meldung belegt die damalige Ankündigung; ob Termine oder einzelne Funktionen 2027 genauso verfügbar sind, muss aktuell geprüft werden.

Aus der Selbstdarstellung lassen sich keine unabhängige Überlegenheit und keine garantierte Sicherheit ableiten. Übertragbar ist hier das Erklärprinzip, nicht ein ungeprüftes Werbeversprechen.

Originalbeleg ansehen

Ideen für dein Marketing

Eigene Inhaltsidee: „So verwenden wir deine Anfrage“. Das Format passt zu Dienstleistern, Onlinehändlern und Softwareanbietern, die einen tatsächlichen Kontaktweg verständlich machen möchten. Wähle genau ein Formular oder einen Supportprozess. Erkläre ihn mit fiktiven Testdaten und einem einfachen Ablaufdiagramm.

  1. Was fragen wir ab? Zeige die tatsächlich vorgesehenen Angaben. Erkläre in Alltagssprache, welche Information für die betreffende Aufgabe gebraucht wird. Veröffentliche dabei keine echten Kundendaten.
  2. Was passiert danach? Benenne die realen Arbeitsschritte und die zuständige Funktion im Unternehmen. Lass die verantwortlichen Personen bestätigen, dass die Darstellung stimmt.
  3. Wo kannst du nachfragen? Verweise auf den bestehenden passenden Kontakt und die tatsächlich gepflegten Informationen. Die Ansprechperson muss wissen, welche Fragen aus dem Beitrag entstehen können.

Für Marketingteams bietet sich ergänzend eine Prüfung des eigenen Newsletter-Anmeldewegs an: Sind Zweck und abgefragte Angaben verständlich? Stimmen die beschriebene Bestätigung und der Abmeldeweg mit dem tatsächlichen Angebot überein? Sind interne Zuständigkeiten dokumentiert? Lass die fachlich verantwortlichen Personen die konkrete Umsetzung beurteilen, statt aus einer allgemeinen Checkliste Rechtssicherheit abzuleiten.

Eine passende Handlungsaufforderung lautet: „Sieh dir an, wie deine Anfrage bei uns bearbeitet wird, und stelle eine Verständnisfrage.“ Dafür braucht es keine Angstbotschaft und kein selbst erfundenes Prüfsiegel. Wenn bei der Vorbereitung ein echter Verbesserungsbedarf auffällt, dokumentiere Aufgabe, Verantwortliche und Termin. Kommuniziere eine Verbesserung erst dann als umgesetzt, wenn sie es tatsächlich ist.

Visuell hilft ein kurzes Schema mit drei beschrifteten Stationen oft mehr als ein dekoratives Schlüsselloch. Verwende neutralisierte Testansichten. Entferne auch aus scheinbar nebensächlichen Bildschirmbereichen Namen, Nachrichten und andere reale Angaben, bevor du ein Bild für die Veröffentlichung freigibst.

So planst du deine Aktion

Der folgende Ablauf ist unser eigenes Planungskonzept.

  1. Drei bis vier Wochen vorher – Marketing und Prozessverantwortliche: Wähle einen einzelnen Kontakt- oder Anmeldeweg. Halte fest, wer ihn technisch betreut und wer die veröffentlichten Aussagen fachlich freigibt.
  2. Zwei Wochen vorher – zuständiges Team: Gehe den realen Ablauf mit Testdaten durch. Prüfe die abgefragten Angaben, sichtbaren Erklärungen, Weiterbearbeitung und Rückfragemöglichkeiten. Sammle offene Punkte als Aufgaben.
  3. Eine Woche vorher – Redaktion mit fachlicher Prüfung: Erstelle das Schaubild und kurze Texte. Lass eine Person ohne Vorkenntnisse erklären, was sie daraus verstanden hat. Korrigiere unklare Begriffe und unzutreffende Versprechen.
  4. Am 28. Januar – Kommunikation: Veröffentliche das freigegebene Erklärangebot und benenne den passenden Kontakt. Prüfe, ob die verlinkten Hinweise erreichbar sind und zum dargestellten Ablauf passen.
  5. Nach der Veröffentlichung – verantwortliche Fachperson: Bearbeite die gesammelten offenen Punkte und Rückfragen. Halte fest, wann eine notwendige Aktualisierung des Beitrags fällig wird.

Erfolgskontrolle

Bewerte, ob Leser den Ablauf verstehen und den richtigen Kontakt finden. Nützlich sind die Art wiederkehrender Fragen, tatsächlich korrigierte Unklarheiten und fristgerecht erledigte interne Aufgaben. Ein kurzer Verständnistest mit neutralen Beispielen kann zeigen, wo du einfacher erklären solltest.

Besuche und Klicks zeigen Nutzung, aber keine Rechtskonformität oder technische Sicherheit. Auch ein fehlerfrei veröffentlichter Beitrag beweist nicht, dass sämtliche Prozesse eines Unternehmens geprüft wurden. Halte den Umfang deiner Prüfung daher genauso klar wie das Ergebnis.

Häufige Fragen

Wann ist der nächste Datenschutztag?

Am Donnerstag, dem 28. Januar 2027. Der jährliche Termin ist der 28. Januar. [1]

Warum tauchen 1981 und 2006 in der Geschichte auf?

1981 wurde die Konvention 108 zur Unterzeichnung geöffnet. 2006 beschloss das Ministerkomitee des Europarats die Einrichtung des Aktionstags. Die Daten bezeichnen unterschiedliche Ereignisse. [1] [2]

Was eignet sich für die Unternehmenskommunikation?

Unsere eigene Empfehlung ist ein fachlich geprüftes Erklärangebot zu einem tatsächlichen Datenprozess. Zeige einen konkreten Ablauf, benenne Zuständigkeiten und vermeide pauschale Sicherheits- oder Rechtsversprechen.

Quellen und Recherchehinweise

Recherche- und Aktualisierungsstand: 30. Oktober 2026. Unternehmens- und Organisationsmeldungen belegen deren eigene Darstellung; eine unabhängige Wirkungsmessung ist damit nicht verbunden.

  1. Europarat: Data Protection Day editions. Primärquelle des Europarats für Einrichtungsbeschluss, Datum und dezentralen Aufklärungszweck.
  2. Europarat: Data Protection Day –28January. Primärquelle zur Konvention 108 und zur zeitlichen Einordnung der Ausgabe 2026.
  3. Apple: Education and awareness efforts on Data Privacy Day,24.Januar2023. Unternehmens-Selbstauskunft zu Workshops und begleitendem Film zum Data Privacy Day 2023.
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