Der Internationale Tag der Informationsfreiheit findet jährlich am 28. September statt. Er macht darauf aufmerksam, dass verlässliche öffentliche Informationen gesellschaftliche Teilhabe, Kontrolle und fundierte Entscheidungen ermöglichen. Der nächste Termin ist Dienstag, der 28. September 2027. Relevant ist der Anlass besonders für Verwaltungen, Bildungsorganisationen, Fachmedien, zivilgesellschaftliche Akteure und Unternehmen, die Transparenz tatsächlich praktizieren. Für Marketing eignet er sich nur, wenn Quellen, Grenzen und erreichbare Auskunftswege konkret sichtbar werden.

Beitragsbild: KI-generierte Illustration.

Auf einen Blick

Nächster Termin
Dienstag, 28. September 2027; danach Donnerstag, 28. September 2028.
Terminregel
Jährlich am 28. September.
Einordnung
International Day for Universal Access to Information; zivilgesellschaftlicher Vorläufer ist der Right to Know Day.

Wann ist der Internationale Tag der Informationsfreiheit?

Der nächste Internationale Tag der Informationsfreiheit ist am Dienstag, dem 28. September 2027. Weil das Datum fest im Kalender steht, folgt danach Donnerstag, der 28. September 2028. Die Bezeichnungen „Tag der Informationsfreiheit“, „Tag des Rechts auf Wissen“ und International Day for Universal Access to Information beziehen sich hier auf denselben 28. September, nicht auf mehrere konkurrierende Aktionstage. Ein ergänzender Praxisleitfaden zum Tag des Rechts auf Wissen behandelt Informationsanfragen und transparente Redaktion vertiefend.

Für 2027 ist in den geprüften Veröffentlichungen der Träger bislang kein Motto oder Programm bestätigt. Der bekannte Schwerpunkt 2026 lautete „Upholding Information Integrity in the Digital Age: The role of access to Information in addressing Information Disorder“. Die dazugehörige Konferenz war für Sierra Leone angekündigt. Diese Angaben beschreiben 2026 und sollten nicht als Vorschau für 2027 verwendet werden Beleg.

Ursprung und Bedeutung

Die Entwicklung verlief in mehreren klar unterscheidbaren Schritten. Das Access to Information Programme dokumentiert eine zivilgesellschaftliche Netzwerkentscheidung aus dem Jahr 2002 für den Right to Know Day. Seine erste eigene Begehung veranstaltete das Programm am 28. September 2003 mit Pressekonferenz und Auszeichnungen. Am 17. November 2015 erklärte die UNESCO den 28. September zum International Day for Universal Access to Information. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen folgte am 15. Oktober 2019 mit Resolution 74/5; das Dokument wurde am 21. Oktober ausgegeben. Der Tag war daher 2002 noch kein UN-Aktionstag. Beleg.

Im Kern geht es um Zugang zu nachvollziehbaren öffentlichen Informationen und damit um die Möglichkeit, Entscheidungen einzuordnen, Fragen zu stellen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Im digitalen Raum gewinnt zusätzlich die Integrität von Informationen an Bedeutung: Herkunft, Aktualität, Korrekturen und methodische Grenzen müssen erkennbar bleiben. Der Aktionstag schafft jedoch nicht selbst jeden denkbaren Rechtsanspruch. In Deutschland gewährt Paragraf 1 des Bundes-Informationsfreiheitsgesetzes grundsätzlich Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden, aber innerhalb gesetzlicher Grenzen. Landesrecht, Fachrecht und geschützte Interessen können andere Prüfungen verlangen. Private Unternehmen sind nicht pauschal verpflichtet, sämtliche internen Unterlagen offenzulegen. Wer Transparenz kommuniziert, muss außerdem Datenschutz, Urheberrechte und Rechte betroffener Personen beachten. Der Gesetzestext ersetzt bei Einzelfragen keine rechtliche Prüfung. Beleg.

Belegte Praxisbeispiele

Die folgenden Karten lassen sich seitlich scrollen. Beide Fälle haben direkten Tagesbezug, aber keine garantierte Kommunikationswirkung.

AIP: Ein Recht wird durch konkrete Anerkennung sichtbar

Direkter Tagesbezug · Bulgarien / 2003

AIP dokumentiert für den 28. September 2003 die erste eigene Right-to-Know-Day-Begehung mit Pressekonferenz und Auszeichnungen. Positive Preise würdigten Engagement von Bürgern, Nichtregierungsorganisationen und Journalisten sowie gute Behördenpraxis. Das Format machte ein abstraktes Recht durch konkretes Handeln verständlich. Der Beleg ist ein historischer Organisationsbericht, keine aktuelle Preisträgerliste oder unabhängige Wirkungsbewertung. Originalbeleg

Marketing-Lektion: Lege nachvollziehbare Kriterien fest und zeige konkrete Handlungen, statt lediglich einen allgemeinen Transparenzclaim zu veröffentlichen.

Centre for Law and Democracy: Eine eigene Untersuchung schafft Substanz

Direkter Tagesbezug · international / 2026

Das Centre for Law and Democracy veröffentlichte am 28. September 2026 den zweiten globalen RTI-Stresstest mit Unterstützung der UNESCO. Für die Untersuchung wurden in möglichst vielen Staaten und Gebieten mit Informationsfreiheitsrecht zwei Anfragen nach derselben Information gestellt. Belegt sind die Veröffentlichung, die beschriebene Methode und die eigene Auswertung. Der Bericht ist keine repräsentative Messung jeder Behörde weltweit und liefert keine Ergebnisse für 2027. Seine Prozentwerte lassen sich deshalb nicht pauschal übertragen. Originalbericht

Marketing-Lektion: Verbinde den Anlass mit einer prüfbaren Methode, benenne Grenzen und stelle Ergebnisse zugänglich bereit. Das stärkt Fachkommunikation mehr als unbelegte Versprechen.

Eine eigene Inhaltsidee für Marketing und Redaktion

Der Anlass passt zu Verwaltungen, Informations- und Bildungsorganisationen, Fachmedien sowie Unternehmen mit belastbarer Transparenzpraxis. Für reine Verkaufsaktionen oder Rabattcodes eignet er sich nicht. Ohne echte Informationsleistung wirkt ein Tagesposting beliebig.

Redaktionelles Vier-Folien-Konzept

Als eigene redaktionelle Idee kannst du ein Karussell entwickeln:

  1. Folie 1: Nenne Datum, Anlass und die gleichbedeutenden deutschen Bezeichnungen, damit kein zweiter Tag suggeriert wird.
  2. Folie 2: Wähle eine echte öffentliche Informationsfrage deiner Zielgruppe, etwa zur Herkunft einer veröffentlichten Kennzahl.
  3. Folie 3: Zeige die geprüfte Originalquelle, den betrachteten Zeitraum und erkennbare Grenzen. Verschweige keine Unsicherheit.
  4. Folie 4: Biete einen freiwilligen Informationsweg oder konkreten Korrekturkontakt an und erkläre, was nicht veröffentlicht werden darf.

Geeignete Kanäle sind LinkedIn, Instagram, ein redaktioneller Blog oder das Intranet. Der Nutzen liegt in überprüfbarer Orientierung, nicht in maximaler Reichweite. Die Handlungsaufforderung sollte lauten: „Prüfe die Quelle und sende uns deine Rückfrage.“ Newsletter-Anmeldungen bleiben davon getrennt und freiwillig.

So planst du den Beitrag

Dieses ausdrücklich eigene Redaktionskonzept trennt Themenprüfung, Freigabe und Dialog. Weise jeder Aufgabe eine verantwortliche Person zu:

  1. Sechs Wochen vorher: Redaktion und Fachabteilung bestimmen die Informationsfrage, Zielgruppe und zuständige Antwortstelle. Sie prüfen, ob der Anlass wirklich passt.
  2. Vier Wochen vorher: Die Recherche sichert Originalquellen, Veröffentlichungsdaten, Zeiträume und Begriffsdefinitionen. Jede Aussage erhält einen Beleg oder eine sichtbare Einschränkung.
  3. Zwei Wochen vorher: Datenschutz, Recht und zuständige Fachpersonen prüfen konkrete Dokumente, personenbezogene Daten, Nutzungsrechte und Bildrechte. Die Redaktion testet Links und mobile Darstellung.
  4. Am Aktionstag: Community-Management beantwortet sachliche Fragen, dokumentiert offene Anliegen und korrigiert Fehler transparent. Unbeantwortbare Anfragen werden begründet weitergeleitet.
  5. Danach: Die Redaktion wertet offene Fragen aus.

Erfolgskontrolle

Trenne Aufmerksamkeit von tatsächlicher Informationsleistung. Beobachtbar sind Quellenaufrufe, konkrete Auskunftsfragen, beantwortete Anliegen, Korrekturhinweise und die Antwortzeit. Reichweite, Likes oder Speicherungen beweisen weder Vertrauen noch Transparenzwirkung. Ordne quantitative Signale und qualitative Fragen getrennt ein. Veröffentliche keine vertraulichen Inhalte zur Erfolgsdarstellung und leite aus kleinen Fallzahlen nichts Allgemeines ab.

Häufige Fragen

Wann ist der Internationale Tag der Informationsfreiheit?

Er findet jedes Jahr am 28. September statt. Der nächste Termin ist Dienstag, der 28. September 2027; darauf folgt Donnerstag, der 28. September 2028.

Sind Tag der Informationsfreiheit und Tag des Rechts auf Wissen verschieden?

Nein. Beide deutschen Bezeichnungen beziehen sich in diesem Zusammenhang auf den 28. September. Der Praxisleitfaden vertieft lediglich die Umsetzung von Informationsanfragen und transparenter Redaktion.

Für welche Organisationen ist der Anlass sinnvoll?

Für Verwaltungen, Bildungsorganisationen, Fachmedien und Unternehmen mit echter Transparenzpraxis. Wer keine prüfbare Information beitragen kann oder sensible Rechte gefährden würde, sollte auf eine Kampagne verzichten.

Quellen und Recherchehinweise

Recherche- und Aktualisierungsstand: 29. Oktober 2026.

  1. UN: Resolution 74/5, 15. Oktober 2019 – amtlicher Originalbeschluss.
  2. AIP: 10 Years Access to Information Programme – primäre Organisationschronik zur Netzwerkentscheidung 2002 und eigenen Begehung 2003.
  3. UN: International Day for Universal Access to Information, 2026 – primäre Themenseite zum Schwerpunkt 2026.
  4. Centre for Law and Democracy: Second Global Right to Information Stress Test, 28. September 2026 – veröffentlichter Originalbericht.
  5. Bundes-IFG Paragraf 1: Grundsatz – amtlicher Gesetzestext zum Geltungsbereich.
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